§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart werden, gelten für alle Aufträge
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der UMMO GmbH, Geschäftsführer: Huzaifa Kamhia, Embarek Samhoud Georg-Aichinger-Straße 9, 93055 Regensburg (im Folgenden: „UMMO GmbH“).
(2) Auftragserweiterungen und nachträgliche Änderungen werden für die UMMO GmbH nur nach
vorheriger schriftlicher Bestätigung verbindlich.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur insoweit Gültigkeit, als sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UMMO GmbH nicht in Widerspruch stehen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die UMMO
GmbH zu Stande.
(2) Für den Inhalt des Vertrages ist vorrangig die Auftragsbestätigung, ansonsten das Angebot maßgebend.
(3) Sämtliche Nebenarbeiten sind im Auftragsumfang ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht enthalten und sind daher gesondert zu vergüten.
§ 3 Preisliste; Berechnung der Arbeitszeiten; An- und Abfahrtszeiten
(1) Soweit nicht im Einzelfall eine Vergütung ausdrücklich gesondert vereinbart ist, gilt die jeweils gültige Preisliste der UMMO GmbH.
(2) Die Berechnung der Arbeitszeiten erfolgt pro angefangene Stunde.
(3) An- und Abfahrtszeiten gelten als Arbeitszeiten und werden dementsprechend berechnet, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Erfüllungsort
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist der Geschäftssitz der UMMO
GmbH Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen.
§ 5 Ausführungstermine
Soweit nicht gemäß Auftragsbestätigung oder Angebot bestimmte Ausführungstermine fest vereinbart sind,
steht es im Ermessen der UMMO GmbH, die vertragliche Leistung zu einem angemessenen, ggf. im
Einzelfall mit dem Auftraggeber abzustimmenden Termin zu erbringen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Soweit erforderlich hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die UMMO GmbH einen zur Vertragserfüllung notwendigen Zugang zu Räumlichkeiten erhalten oder vom Auftraggeber zu stellende Materialien
zum Ausführungstermin vorhanden sind.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung der UMMO GmbH wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Von dieser Beschränkung ausgenommen ist eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG),
eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung der UMMO GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der UMMO GmbH beruhen sowie eine Haftung
wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die UMMO GmbH behalten sich das Eigentum an gelieferten Waren und Materialien bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
§ 9 Anwendbarkeit deutschen Rechts
Es ist deutsches Recht anwendbar.
§ 10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit es sich bei den Vertragspartnern der UMMO GmbH um Unternehmer
oder Körperschaften öffentlichen Rechts handelt, der Geschäftssitz der UMMO GmbH Regensburg
vereinbart.
§ 11 salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
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